Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
Die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, gültig für ganz Deutschland, steht unter folgendem Link zum Download bereit:
Hier gibt es ein Anhang zur Situation von LGBTIQ* - Geflüchteter ab Seite 33 heißt es „…Gemein haben LSBTI* Geflüchtete, dass sie als besonders schutzbedürftig zu werten sind. Der Begriff der besonderen Schutzbedürftigkeit entstammt der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33. … Hier werden LSBTI* Geflüchtete nicht explizit genannt. Aufgrund der erhöhten Vulnerabilität (Verletzbarkeit) von LSBTI* Geflüchteten spricht vieles dafür, sie den im Wortlaut der Richtlinie genannten Personengruppen in ihrer Schutzbedürftigkeit gleichzustellen
Diese Liste wird beständig erweitert.