Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
Allgemeine Mindeststandards mit Benennung von "besonders Schutzbedürftigen"
Die „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, gültig für ganz Deutschland, steht unter folgendem Link zum Download bereit:
Hier gibt es ein Anhang zur Situation von LGBTIQ* - Geflüchteter ab Seite 33 heißt es „…Gemein haben LSBTI* Geflüchtete, dass sie als besonders schutzbedürftig zu werten sind. Der Begriff der besonderen Schutzbedürftigkeit entstammt der EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33. … Hier werden LSBTI* Geflüchtete nicht explizit genannt. Aufgrund der erhöhten Vulnerabilität (Verletzbarkeit) von LSBTI* Geflüchteten spricht vieles dafür, sie den im Wortlaut der Richtlinie genannten Personengruppen in ihrer Schutzbedürftigkeit gleichzustellen
Diese Liste wird beständig erweitert.